Immobilie Teilverkauf

Immobilie Teilverkauf

Finanziellen Freiraum schaffen – mit dem Teilverkauf der Immobilie

Der Besitz einer eigenen Immobilie ist eine gute Form der Altersvorsorge. Doch wenn die monatliche Rente gering ausfällt, können Senioren trotz Immobilienbesitz den Ruhestand nicht richtig genießen. Der Teilverkauf der Immobilie ist ein Weg, über einen Teil des Immobilienvermögens zu verfügen.

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Immobilie Teilverkauf

Teilverkauf eines Hauses: so funktioniert das Prinzip

Wer sein ganzes Leben auf eine Immobilie gespart und sie endlich abbezahlt hat, möchte dann im Alter finanzielle Freiheiten genießen. Doch wenn das gesamte Vermögen im Haus oder in der Wohnung steckt, reicht die monatliche Rente oft nicht für größere Anschaffungen aus. Durch den Teilverkauf der Immobilie können Sie Vermögen freisetzen. Dabei können Sie entscheiden, wie viel Geld Sie durch den Teilverkauf eines Grundstücks und Hauses oder Ihrer Wohnung erzielen möchten. Durch ein unabhängiges Gutachten wird der Marktwert Ihrer Immobilie bzw. Ihres Grundstücks ermittelt. Anschließend wird der Anteil, den Sie für die gewünschte Summe verkaufen wollen von Ihnen bestimmt. Nach dem Immobilien-Teilverkauf ist die VMT, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben, stiller Teilhaber Ihrer Immobilie.

Für wen eignet sich der Teilverkauf der Immobilie?

In erster Linie richten wir unser Angebot an Personen im Rentenalter, die eine eigene Immobilie besitzen. Oft reichen die monatlichen Einkünfte nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Die Instandhaltung des Hauses oder der Wohnung kann hohe Summen verschlingen. Zudem muss für Krankheit, Pflege und den altersgerechten Umbau der Immobilie muss unter Umständen Geld flüssig gemacht werden. Und ein Budget für den Urlaub wünschen sich viele Rentner auch. Wenn für diese Ausgaben die Rente nicht reicht, kann der Teilverkauf der Immobilie eine gute Option sein. Durch diesen Teilverkauf eines Hauses oder einer Wohnung können Sie sich Ihre Träume erfüllen, ohne dass Sie die eigenen vier Wände verlassen müssen.

Lebenslanges Wohnrecht trotz Immobilien-Teilverkauf

Der Teilverkauf wird durch einen Notar beglaubigt und ins Grundbuch wird ein Nießbrauchrecht zu Ihren Gunsten eingetragen. Dies sichert Ihnen nicht nur lebenslanges Wohnrecht in Ihrer Immobilie zu. Sie behalten außerdem die alleinige Verfügungsgewalt über Ihr Heim. Der stille Miteigentümer kann weder entscheiden, was mit der Immobilie passiert, noch seine Anteile weiterverkaufen.

Welche Mitspracherechte hat der stille Miteigentümer durch den Teilkauf der Immobilie?

Dank des Nießbrauchrechts haben Sie das alleinige Nutzungsrecht sowie die Verfügungsgewalt über Ihre Immobilie. Sie können Ihr Haus – auch teilweise – vermieten und die Einnahmen daraus behalten. Die Vermietung muss mit dem Käufer abgestimmt werden, allerdings wird nur aus wichtigen Gründen ein Veto einlegen. Bei Renovierungen und Schönheitsreparaturen ist keine Rücksprache mit dem stillen Miteigentümer nötig. Sie können also nach Ihren eigenen Vorstellungen Änderungen am Haus vornehmen, sofern diese nicht wertmindernd sind. Als Nießbrauchnehmer müssen Sie darauf achten, die Immobilie instand zu halten. Die Kosten dafür tragen alleine Sie. Die Nebenkosten für die erworbenen Anteile Ihrer Immobilie (z. B. Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Notarkosten) trägt allein der Käufer.

Das Nutzungsentgelt: monatliche Zahlungen nach dem Teilverkauf

Da der Käufer dauerhaft darauf verzichtet, die erworbenen Anteile Ihrer Immobilie zu nutzen, hat er das Recht auf den Erhalt eines Nutzungsentgelts. Wie hoch diese Kompensationszahlung ausfällt, richtet sich nach dem Wert Ihres Hauses und danach, wie viele Anteile Sie verkauft haben.

Immobilie Teilverkauf

Die Vorteile des Teilverkaufs einer Immobilie auf einen Blick

Falls Sie oder Ihre Erben eines Tages das Haus oder die Wohnung zurückkaufen möchten, haben Sie ein Erstankaufsrecht auf die Immobilie. Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie ganz zu verkaufen, kümmern unsere Experten sich um den Verkauf. So können Sie sicher sein, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung einen guten Preis erzielt. Wenn Sie aus der teilverkauften Immobilie ausziehen wollen oder müssen, beispielsweise in ein Seniorenheim, behalten Sie trotzdem die Verfügungsgewalt über Ihr Haus. Sie können es also vermieten oder sich für einen Gesamtverkauf entscheiden.

Was bringt der Immobilien-Teilverkauf? Ein Rechenbeispiel

  • Wert der Immobilie: 400.000 Euro
  • Verkaufte Anteile: 50 %
  • erste Auszahlung: 200.000 Euro
  • monatlich zu zahlendes Nutzungsentgelt: 500 Euro
Wenn Sie sich nach 10 Jahren entscheiden, die gesamte Immobilie zu verkaufen, wird der Wert neu berechnet. Für unser Teilverkauf-Rechenbeispiel gehen wir von einer Wertsteigerung von 2 % pro Jahr aus.
  • Verkehrswert der Immobile nach 10 Jahren: 480.000 Euro
  • Wert Ihres Anteils: 240.000 Euro

Die Vorteile des Teilverkaufs einer Immobilie auf einen Blick

  • Durch ein unabhängiges Gutachten wird der Wert Ihrer Immobilie ermittelt
  • Sie entscheiden, wie groß der Anteil ist, den Sie verkaufen
  • Sie erhalten den aktuellen Marktpreis für den verkauften Anteil, im Gegenzug zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt
  • eine notarielle Urkunde schafft Rechtsicherheit
  • die Eigentumsverhältnisse und das Nießbrauchrecht werden im Grundbuch eingetragen
  • Sie verfügen auch nach dem Teilverkauf frei über die Immobilie
  • Sie erhalten lebenslanges Wohnrecht
  • die verkauften Anteile können jederzeit zurückerworben werden

Teilverkauf der Immobilie: wir bieten maßgeschneiderte Lösungen

Die VMT Immofinanz ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie Immobilien zum Teilverkauf anbieten möchten. Auch beraten wir Sie gerne, wenn Sie sich für eine Leibrente, eine Immobilienrente oder eine Umkehrhypothek interessieren. Wir sind auf Finanzprodukte für Senioren spezialisiert und helfen Ihnen, Ihre Immobilie zu Geld zu machen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – unser erfahrenes Team freut sich auf Ihre unverbindliche Anfrage und kalkuliert für Ihren Teilverkauf ein individuelles Rechenbeispiel.

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FAQ – häufige Fragen zum Teilverkauf einer Immobilie

Ältere Menschen über 60 Jahre, die ein Eigenheim besitzen, können durch den Teilverkauf der Immobilie an Geld kommen, das sonst nicht frei zur Verfügung stünde.
Nicht unbedingt, unsere Experten analysieren jeden Einzelfall und bieten dann die passende Lösung an.
Ja, die Anbieter setzen einen Mindestauszahlungswert fest, dieser liegt meist bei 100.000 Euro.
Im Rahmen des Teilkaufs eines Hauses oder einer Wohnung kann der verkaufte Anteil maximal 50 % betragen.
Der gesamte Teilverkauf der Immobilie läuft unter notarieller Beurkundung ab. Somit besteht für beide Parteien Rechtssicherheit.
Alle mit dem Teilverkauf verbunden Kosten für das Gutachten und den Notar trägt der Käufer.
Der Nießbrauchnehmer ist verpflichtet, den Zustand der Immobilie zu erhalten. Alle mit dem Grundbesitz verbunden Kosten müssen Sie nach wie vor tragen.
Ja, es wird eine Miteigentümervereinbarung geschlossen, die Ihnen die Rechte an Ihrer Immobilie zusichert. Das im Grundbuch eingetragene Nießbrauchrecht garantiert Ihnen zudem das alleinige Nutzungsrecht Ihrer Immobilie.
Beim Nießbrauch hat man nicht nur das Recht, lebenslang im Haus wohnen zu können, sondern der Nutznieß wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Sie erhalten dadurch auch den wirtschaftlichen Besitz, so dass Sie das Haus vermieten und die Einnahmen daraus behalten dürfen. Sie haben also das gesamte Nutzungsrecht und können ebenfalls Ihren Anteil weiterhin vererben.
Der Miteigentümer kann nach dem Teilkauf der Immobilie die Löschung Ihres Nießbrauchrechts nur verlangen, wenn Sie gegen Inhalte aus dem Teilverkaufsvertrag verstoßen, zum Beispiel Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht einhalten.
Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, nach dem Teilverkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie die veräußerten Anteile wieder komplett zu erwerben. Der Preis richtet sich nach dem aktuellen Wert.
Ihre Erben haben nach Ihrem Ableben das Erstankaufsrecht für die Immobilie. Machen sie davon nicht Gebrauch, kümmern sich unsere Experten um den Gesamtverkauf der Immobilie. Diese haben ebenso wie Ihre Erben ein Interesse daran, den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.